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Intervention

Stepcheck im Betrieb

Handeln bei suchtmittelbedingten Auffälligkeiten am Arbeitsplatz

Sie haben Veränderungen an einem/r Ihrer Mitarbeiter/innen wahrgenommen?

Signale weisen darauf hin, dass das veränderte Arbeitsverhalten in Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum steht?

Nach folgenden Schritten (STEPS) sollten Sie nun vorgehen:

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Signale und Fehlverhalten

Dokumentieren Sie Signale und Wahrnehmungen

Frühes Wahrnehmen ist der erste Schritt zum richtigen Handeln!

1. Beobachten Sie das Verhalten der auffälligen Person und die Veränderungen ihres Verhaltens auf folgenden Ebenen:

  • Arbeitsverhalten
  • Sozialverhalten
  • Äußeres Erscheinungsbild
  • Konsumverhalten

Notieren Sie Ihre Beobachtungen auf dem Beobachtungsbogen.


2. Beobachten Sie diese Person über einen längeren Zeitpunkt, um ausreichend Signale und Fakten zu dokumentieren.

3. Diese Sammlung von Fakten bietet die Grundlage für die Bewertung der Situation und  ein erstes Gespräch.

Informationen und Downloads:

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Betriebsvereinbarung / Interventionsleitfaden

Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Handlungsleitfaden bei Substanzauffälligkeiten?

1. Informieren Sie sich, ob es in Ihrem Unternehmen eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Suchtprävention gibt

Betriebsvereinbarungen / Dienstvereinbarungen sind interne „Betriebsordnungen“, die Verhaltensvorschriften zum Umgang mit Substanzen (wie Alkohol, Medikamente und illegale Substanzen) im Betrieb regeln. Sie können auch Regelungen zum Rauch- und Alkoholverbot beinhalten.

Ziele der Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Suchtprävention:

  • Erhöhung der Arbeitssicherheit
  • Erhalt der Gesundheit der Beschäftigten
  • Frühzeitige Thematisierung des Suchtmittelmissbrauchs
  • Hilfsangebote für gefährdete und suchtkranke Mitarbeiter/innen (z.B. für Alkohol-, Drogen-, Spiel-, Arbeits- und Nikotinsucht oder Essstörungen)

2. Nützen Sie diese Regelung als Unterstützung

Betriebsvereinbarungen beinhalten oft Interventionsleitfäden (Stufenpläne). Sie geben einen Rahmen und eine Struktur vor, wie Interventionen auszusehen haben und Gespräche mit auffälligen Mitarbeiter/innen zu führen sind.
Geführt werden Stufenplangespräche von den direkten Vorgesetzten mit Personalverantwortung.

3. Gibt es in Ihrem Unternehmen keine Betriebsvereinbarung bzw. Handlungsleitfaden, bietet unterstehende Grafik eine erste Orientierungshilfe.
Falls Sie ein für Ihr Unternehmen  maßgeschneidertes Vorgehen entwickeln wollen, nehmen Sie mit dem Institut Suchtprävention Linz Kontakt auf.  www.praevention.at

Informationen und Downloads:

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Austausch mit Kolleg/innen und internen Ansprechpersonen

Tauschen Sie sich gegebenfalls mit Kolleg/inn/en aus und sprechen Sie über Ihre Beobachtungen

1. Überprüfen Sie Ihre Wahrnehmungen indem Sie sich mit vertrauten Person im Betrieb (Kollege oder Kollegin) oder anderen Führungskräften austauschen.
Gehen Sie vertraulich mit persönlichen Daten um.

2. Nutzen Sie firmeninterne Ansprechpartner/innen (Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie, Betriebsrat) um Ihre Wahrnehmungen zu besprechen und nächste Schritte zu planen.

3. Holen Sie sich bei Unsicherheiten fachliche Unterstützung von (Sucht-)Beratungsstellen:
Diese bieten auch kostenlose und unverbindliche Beratung für Führungskräfte, Kolleg/innen und Angehörige.

Ziele von Reflexion und Austausch:

  • bewusst zwischen Beobachtungen und Interpretationen  unterscheiden
  • vorschnelle Diagnosen und Etikettierungen verhindern
  • eigene Grenzen und Möglichkeiten erkennen und sich nicht überfordern
  • die nächsten Schritte zielgerichtet und nicht überstürzt angehen
  • neue Sichtweisen wahrnehmen

Informationen und Downloads:

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Das Gespräch suchen

Führen Sie möglichst frühzeitig ein Gespräch mit der betroffenen Person

Folgende Gesprächsformen haben sich als hilfreich erwiesen:

1. Fürsorgegespräch
Diese führt man, wenn der/die Mitarbeiter/in sich verändert, belastet wirkt, sich zurückzieht, die Leistung davon jedoch nicht betroffen ist. Die dahinterliegenden Ursachen können vielfältig sein: psychische Krisen, familäre Probleme, gesundheitliche Beschwerden…
Es werden wahrgenommene Veränderungen und die Sorge darüber angesprochen und Unterstützung von Seiten der Führungskraft angeboten.
Ziel ist es, der betroffenen Person zu signalisieren, dass Veränderungen im Verhalten wahrgenommen werden. Es wird Unterstützung von Seiten des Arbeitgebers angeboten, wenn die Person es wünscht.
Das Fürsorgegespräch ist vertraulich und hat keinen disziplinären, sondern einen unterstützenden Charakter.

2. Klärungsgespräch
Dieses führt man, wenn eine wiederholte Vernachlässigung dienstlicher Pflichten vorliegt, die Ursache jedoch unklar ist oder nicht sicher in Zusammenhang mit Substanzkonsum oder substanzungebundenen Süchten (Glücksspiel, Kaufsucht, Esstörungen,…) gebracht werden kann.
Dieses Gespräch hat zum Ziel, eine konkrete Rückmeldung zu den Auffälligkeiten zu geben (Zeit, Ort, Vorfall). Es werden Vereinbarungen getroffen, wie das künftige Verhalten auszusehen hat und gleichzeitig Unterstützung von Seiten des Vorgesetzten angeboten.
Ein Rückmeldegespräch in 6-8 Wochen wird vereinbart, um sich über die weitere Entwicklung des Verhaltens auszutauschen.
Eine Gesprächsnotiz wird angefertigt, die dem/der Mitarbeiter/in ausgehändigt wird. Das Klärungsgespräch ist nicht Teil des Stufenplans.
Stellt sich im Laufe des Fürsorge- oder Klärungsgesprächs heraus, dass Substanzkonsum bzw. suchtbedingtes Verhalten die Ursache für die Pflichtverletzung ist, sollten Stufenplangespräche in Kraft treten, die mit jeder Stufe verbindlicher und öffentlicher werden.

3. Stufenplangespräche
Stufenplangespräche thematisieren Verletzungen arbeitsvertraglicher oder dienstvertraglicher Pflichten in Verbindung mit Substanzkonsum oder suchtbedingtem Verhalten. Eine Kombination aus Hilfsangebot, konkreten Vereinbarungen und arbeitsrechtlicher Sanktion soll zur Veränderung des Verhaltens bzw. zur Aufnahme einer Beratung/Behandlung führen.

Tipps zur Gesprächsführung finden Sie unter Gespräche mit auffälligen Mitarbeiter/innen

Informationen und Downloads:

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Unterstützung von außen

Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung von externen Beratungsstellen

Zur Nachbereitung eines schwierigen Gesprächs ist der Austausch mit innerbetrieblichen Ansprechpersonen sehr hilfreich.

Wenn Sie feststellen, dass Sie auf diesem Weg nicht weiterkommen, haben Sie keine Scheu, sich Unterstützung bei professionellen Beratungs- und Hilfseinrichtungen zu holen.

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