Beschäftigte, die unter Einfluss von Suchtmitteln stehen, sind nicht nur weniger leistungsfähiger. Sie gefährden unter Umständen auch die Arbeitssicherheit.
Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben ist das Entwickeln und Pflegen einer gemeinsamen Haltung „Wir arbeiten unbeeinträchtigt und sicher“ wesentlich.
Der Blick auf die Daten zeigt: früher oder später kann jedes Unternehmen mit riskantem Substanzkonsum von Beschäftigten konfrontiert sein.
Alkohol
- 10 % der erwachsenen ÖsterreicherInnen haben einen problematischen Alkoholkonsum
- 5 % sind chronisch alkoholkrank
- Bereits ab 0,2 Promille steigt die Risikobereitschaft, Konzentration und Reaktionsvermögen lassen nach
- 0,3 Promille verursachen ein 2-faches Unfallrisiko, bei 0,6 Promille ist es bereits verdreifacht.
Medikamente
- Ein Drittel aller in Österreich zugelassenen Medikamente haben Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit.
- Vor allem Schlaf- und Beruhigungsmittel, aber auch Blutdruck- oder Allergiemedikamente und viele andere.
- „Hangovever-Effekt“: manche Präparate haben noch 16 Stunden nach der Einnahme eine Wirkung, die 0,5 Promille Alkoholblutgehalt entspricht.
- 8 – 25 % aller Verkehrsunfälle sind laut Kuratorium für Verkehrssicherheit auf Medikamenteneinnahme zurückzuführen.
Illegale Substanzen
- Cannabis verändert die Wahrnehmung, das Denken, Fühlen, die Körperwahrnehmung u.v.m. Die Wirkung hält bis zu 5 Stunden an.
- Kokain steigert kurzfristig die Wachheit, kann aber auch zu sinkenden sozialen Hemmungen, zu motorischer Hyperaktivität und ängstlich-paranoide Stimmungen mit Halluzinationen führen. Am Ende des Rausches kommt es häufig zu Müdigkeit und Antriebslosigkeit.
Informationen zur Wirkweise von vielen anderen illegalen Substanzen: www.praevention.at, www.drugcom.de
Am Arbeitsplatz relevante Beeinträchtigungen durch (legale und illegale) Substanzen können sein:
- Verlängerte Reaktionszeiten
- Verringerte Konzentration
- Gestörte Koordination
- Fehleinschätzungen bei Gefahrensituationen
- Erhöhte Risikobereitschaft
- Schlechteres räumliches Sehen
- u.v.m.
Unbeeinträchtigtes Arbeiten ist also ein zentrales Ziel im Sinne der Arbeitssicherheit!
Was tun, wenn Beschäftigte unter akutem Einfluss von Substanzen stehen?
- Intervention bei akuter Beeinträchtigung ist in erster Linie Aufgabe von Vorgesetzten! Sie müssen beeinträchtigte ArbeitnehmerInnen gemäß § 6, Abs. 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) vom Arbeitsplatz verweisen und für einen sicheren Nachhauseweg sorgen.
- KollegInnen ohne Personalverantwortung, Sicherheitsfachkräfte u.a. müssen mitwirken, damit Gefahren rechtzeitig erkannt und verhindert werden können. Erleichtert wird dies durch ein breit abgestimmtes betriebliches Suchtpräventionsprogramm.
Jedenfalls gilt: Handeln statt wegschauen!
Schritt für Schritt-Anleitung zum Verweis vom Arbeitsplatz bei akuter Gefährdung der Arbeitssicherheit:
Informationen zu Wirkungen und Risiken psychoaktiver Substanzen:
Unfallverhütung:
Das STOP-Prinzip der AUVA zur Vorbeugung von substanzbedingten Arbeitsunfällen
Quellen:
Kuratorium für Verkehrssicherheit (Presseinformation 24.01.2017)
Gesundheit Österreich: Handbuch Alkohol 2021
Foto: 1st footage/stock adobe
Text: Mag.a Rosmarie Kranewitter-Wagner, Institut Suchtprävention, pro mente OÖ