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Mitarbeiter*innen zu Risiken von Suchtmittelkonsum sensibilisieren

Kontrolle ist gut, Compliance ist besser – so könnte die Grundhaltung lauten bei der Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter*innen in Bezug auf Risiken von Suchtmittelkonsum.

Denn auch wenn betriebliche Suchtpräventionsprogramme auf Regeln, Sanktionen und Handleitungsleitfäden fußen – darüber hinaus geht es immer darum, bei den Beschäftigten ein Umdenken anzustoßen. Diese sollen erkennen, dass nüchternes Arbeiten ein lohnendes Ziel ist, von dem alle im Betrieb profitieren.

„Ein Umdenken anstoßen“ – das klingt eindeutig nach einer langfristigen Aufgabe, die an Kulturthemen rührt. Kontinuierliche Information über unterschiedliche Kanäle, ist daher unumgänglich. Aber was soll eigentlich kommuniziert werden und auf welchem Weg?

Beispiele suchtpräventiver Informationskanäle

Folder, E-learning-Tools, Plakatkampagnen, Beiträge in internen Medien, Gesundheits-Aktionstage, Informationsvideos… Jedes Unternehmen hat andere Wege, die eigenen Mitarbeiter*innen zu erreichen.

Beispiel firmeninternes Informationsvideo (Copyright LINZ AG) Verlinkung Youtube

Informationsvideo zum Suchtpräventionsprogramm der LINZ AG (Copyright LINZ AG)

Zentrale Themen zur Information und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter*innen

  • Rechtliche Informationen: Wer unter dem Einfluss von Suchtmitteln arbeitet, verstößt gegen das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz . Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen und dürfen beeinträchtigte Arbeitnehmer*innen nicht beschäftigen. Arbeitsrecht (stepcheck.at)
  • Facts rund um Alkohol: Auswirkungen von Alkohol auf Konzentrationsfähigkeit, Risikoeinschätzung und Reaktionszeiten, Unfallrisiken, Selbsttest zum persönlichen Alkoholkonsum…
  • Punktnüchternheit, also das Unbeeinträchtigt-Sein in Situationen, die einen klaren Kopf erfordern – zum Beispiel bei Dienstantritt oder im Straßenverkehr. Diese Punktnüchternheit sollte ein gemeinsam angestrebtes Ziel aller werden. Informationen zu den Auswirkungen von Alkohol und anderen Substanzen können dieses Ziel unterstützen.
  • Suchtförderndes Verhalten von Kolleg*innen und Vorgesetzten: Wer riskant konsumierende Mitarbeiter*innen deckt und deren Arbeit übernimmt, trägt zur Chronifizierung des Problems bei. Um offen mit Suchtproblemen umzugehen, braucht es aber natürlich das Vertrauen, dass der Job nicht gleich in Gefahr ist, wenn jemand Probleme eingesteht und Unterstützung benötigt. Was tun als Kollege (stepcheck.at)
  • Stufenplan zur Intervention: Ein solches intern abgestimmtes Vorgehen sorgt für Transparenz und fördert eine Vertrauenskultur. Es sollte allen Arbeitnehmer*innen bekannt sein. Beispiel eines Stufenplans
  • Suchtpräventionsprogramm: Alle im Unternehmen sollen wissen, wie der Arbeitgeber das Thema Suchtmittelkonsum regelt und welche internen Ansprechpersonen es dazu gibt.
  • Kontaktdaten Hilfsangebote: für Betroffene, deren Kolleg*innen und Vorgesetzte. Hilfseinrichtungen Oberösterreich

Praxistipp: Finden Sie für Ihre suchtpräventiven und kommunikativen Maßnahmen einen Slogan, der die positiven Aspekte hervorhebt, statt mit erhobenem Zeigefinger zu belehren. Hilfreich ist dafür, das Thema Suchtprävention in Verbindung mit Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und innerbetrieblichem Zusammenhalt zu bringen. Slogans bereits bestehender Suchtpräventionsprogramme in oberösterreichischen Unternehmen: „Aufeinander schauen – Gemeinsam gegen Sucht“, „Kerngesund – suchtfrei“, „SUN – Sicher, Unfallfrei, Nüchtern“,  „Klarsicht Suchtprävention“.

Text: Mag.a Rosmarie Kranewitter-Wagner, Institut Suchtprävention, pro mente OÖ

Foto: vegefox/adobe stock, Institut Suchtprävention