Zugegeben, die Weihnachtszeit liegt noch in weiter Ferne. Soll die betriebliche Weihnachtsfeier dieses Jahr jedoch besonders gelungen und nicht allzu feucht-fröhlich sein, gilt es spätestens jetzt, die richtigen Weichen zu stellen.
Punsch und Glühmost, Dankesworte der Chefetage, garniert mit Keksen. Nicht jede/r liebt die betriebliche Weihnachtsfeier, aber daheim zu bleiben ist auch nicht wirklich eine Option.
Gut geplant kann eine Weihnachtsfeier jedoch ein Gewinn für alle sein, Wertschätzung der Firmenleitung ausdrücken und gleichzeitig die Möglichkeit bieten, ungezwungen mit KollegInnen ins Gespräch zu kommen.
Dass dazu nicht unbedingt Unmengen von Alkohol fließen müssen, hat sich hoffentlich schon herumgesprochen.
Tipps für eine Weihnachtsfeier ohne Katerstimmung danach
- MitarbeiterInnen einbinden: Fragen Sie nach, welche Form der Feier gewünscht wird und ob es eventuell (negative) Erfahrungen aus den letzten Jahren gibt, die berücksichtigt werden sollten. So kann die firmeninterne Feierkultur in einem positiven Sinn weiterentwickelt werden.
- Alkoholfreie Getränke anbieten: Stellen Sie sicher, dass es eine große Auswahl an alkoholfreien Getränken gibt, die genauso ansprechend sind wie alkoholische Getränke.
- Aktivitäten planen: Organisieren Sie gemeinsame Aktivitäten im Rahmen der Feier, die die Interaktion mit KollegInnen fördern und Trinken aus Verlegenheit oder Langeweile reduzieren: Karaoke, Fotobox, Pub-Quiz…
- Verantwortungsvolles Trinken fördern: Achten Sie darauf, dass kein Druck ausgeübt wird, viel Alkohol zu trinken. Mineralwasser auf den Tischen regt an, zwischendurch Wasser zu trinken. Arbeitgeber sollten klarstellen, dass Alkoholkonsum bei der Weihnachtsfeier natürlich – trotz eines eventuell geltenden betrieblichen Alkoholverbotes – erlaubt ist, dass jedoch ein moderater Umgang erwartet wird.
- Für einen sicheren Nachhauseweg sorgen: Organisieren Sie einen Shuttledienst oder wählen Sie eine Location, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Das Lenken eines Fahrzeuges in beeinträchtigtem Zustand sollte jedenfalls vermieden werden.
Der Arbeitgeber kann freilich nur den Rahmen der Weihnachtsfeier vorgeben – die Verantwortung für angemessenen Alkoholkonsum liegt bei jedem und jeder Beschäftigten.
Aber mal ganz ehrlich: das Gerede am Tag danach, weil eine Kollegin im Sozialraum übernachtet hat und ein Kollege auf der Tanzfläche schon etwas peinlich war, ersparen wir uns gerne, oder?
Rechtliche FAQ rund um Alkoholkonsum bei der Weihnachtsfeier
Wie pwc Österreich und die Kanzlei Hasselbach Rechtsanwälte in Blogbeiträgen schreiben, gilt es auch einige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.
- Kann unangemessenes Verhalten bei der Weihnachtsfeier arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen?
Auch wenn die Weihnachtsfeier meist in der Freizeit stattfindet, hat diese Veranstaltung einen nahen Bezug zum Arbeitsverhältnis. Unangemessenes Verhalten von Beschäftigten wie sexuelle Belästigung, Beleidigungen oder Handgreiflichkeiten können zu Abmahnung, Kündigung und sogar Entlassung führen.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers begründet, dass er bei wahrgenommenen Belästigungen von Beschäftigungen Abhilfe schaffen muss – beispielsweise durch klärende Gespräche oder Verwarnungen.
- Ist ein Unfall auf der Weihnachtsfeier von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt?
Unfälle bei Gemeinschaftsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern oder auf dem Nachhauseweg sind Arbeitsunfällen gleichgestellt. Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitgeber die Feier organisiert bzw. ausdrücklich erlaubt, selber teilnimmt und alle Mitarbeitenden eingeladen sind. Nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung fallen Unfälle bei privaten Treffen einiger KollegInnen oder wenn nach offiziellem Ende der Weihnachtsfeier in privatem Rahmen weitergefeiert wird.
- Was gilt für verspätetes Erscheinen oder Krankenstand am Tag nach der Feier?
Ein verspäteter Dienstbeginn muss jedenfalls mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Eine Krankmeldung ist zwar grundsätzlich ein Entschuldigungsgrund, die Entgeltfortzahlung kann aber möglicherweise bei grob fahrlässig herbeigeführtem Krankenstand – etwa durch übermäßigen Alkoholkonsum – ausgesetzt werden.
Quellen FAQ:
10 Fragen rund um die betriebliche Weihnachtsfeier Beitrag von pwc Österreich (abgerufen am 21.9.2023)
Die 7 wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen zur Weihnachtsfeier von Kanzlei Haselbach. Rechtsanwälte (abgerufen am 21.9.2023)
Foto: © Astarot/Adobe Stock
Text: Mag.a Rosmarie Kranewitter-Wagner, Institut Suchtprävention, pro mente OÖ
Ein betriebliches Suchtpräventionsprogramm stellt ein wichtiges Element im betrieblichen Gesundheitsmanagement dar. Es
- sichert Arbeitgeber rechtlich ab
- entlastet Führungskräfte
- unterstützt suchtgefährdete MitarbeiterInnen
- und holt das Tabuthema Sucht an die Oberfläche.
Wie ein solches Suchtpräventionsprogramm aufgebaut ist, erläutert Herbert Baumgartner, MA vom Institut Suchtprävention der pro mente OÖ.
Link zum Video „Betriebliche Suchtpräventionsprogramme“
Betriebliche Suchtpräventionsprogramme werden von einer internen Steuerungsgruppe entwickelt und nachhaltig verankert.
In einer Betriebsvereinbarung werden präventive Maßnahmen, Regeln zum Konsum und Nichtkonsum und Handlungsleitfäden festgeschrieben.
Steuerungsgruppe für Suchtprävention definiert Ziele und entwickelt Maßnahmen
Die Steuerungsgruppe wird von oberster Stelle beauftragt und setzt sich aus VertreterInnen von Geschäftsführung/Personalabteilung und Betriebsrat, aus Führungskräften und Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten zusammen.
„Betriebsvereinbarung Suchtprävention“
In einer „Betriebsvereinbarung Suchtprävention“ werden Regeln für Konsum und Nichtkonsum von Alkohol und anderen psychoaktiven Substanzen am Arbeitsplatz festgeschrieben. Darüber hinaus enthält eine solche Betriebsvereinbarung einen Interventionsleitfaden für akut beeinträchtigte oder suchtgefährdete MitarbeiterInnen und sieht begleitende Maßnahmen zur Sensibilisierung der gesamten Belegschaft und zur Qualifizierung von Führungskräften vor.
Zentrale Ziele betrieblicher Suchtprävention
- Erhalt bzw. Verbesserung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit
- Erhöhte Arbeitssicherheit und Beeinflussung der betrieblichen Konsumkultur (Punktnüchternheit)
- Sensibilisierung für Wirkung und Risiken von Substanzen
- Vorbeugung von riskantem Substanzkonsum
- Früherkennung und konstruktive Intervention bei Suchtgefährdung von MitarbeiterInnen
- Vermeidung von Kündigungen und suchtbedingten Ausfällen
Intervention – mit einer abgestuften Gesprächsabfolge Suchtentwicklung stoppen
Ein Kernelement der Suchtprävention in Unternehmen ist die frühe Intervention bei Auffälligkeiten. Schriftlich verankerte und standardisierte Interventionsleitfäden unterstützen Führungskräfte bei einem lösungsorientierten Vorgehen.
Präventionsgespräche sollen Belastungen bei Beschäftigten abfedern, noch bevor es zu gesundheitlichen Auswirkungen kommt. Darüber hinaus sind die sogenannten Stufenplangespräche das Herzstück suchtpräventiver Handlungsleitfäden.
Diese Grafik stellt eine Orientierungshilfe dar. Die konkrete Ausgestaltung muss in jedem Unternehmen erfolgen.
Führungskräfte führen Gespräche nach einem Stufenplan, wenn berufliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit Substanzkonsum oder Suchtgefährdung steht. Da solche Gespräche herausfordernd sind, brauchen Vorgesetzte entsprechende Schulungen.
Stufenplangespräche
- Aufforderung zur Verhaltensänderung kombiniert mit einem Hilfeangebot
- Mit jeder Stufe mehr Verbindlichkeit und größerer Personenkreis
- Rückmeldung: wahrgenommenes Fehlverhalten und möglicher Zusammenhang mit Substanzkonsum oder Suchtgefährdung
- Empfehlung von bzw. Aufforderung zu Suchtberatung oder Suchtbehandlung
- Frühzeitige Intervention soll arbeitsrechtliche Konsequenzen verhindern. In letzter Konsequenz kann es jedoch auch zur Auflösung des Dienstverhältnisses kommen.
Gute Erfolgschancen! Eine rechtzeitige Ansprache vorausgesetzt, kommt es bei ca. 80 % der angesprochenen Beschäftigten nur bis zur Stufe 2.
Das Institut Suchtprävention, pro mente OÖ berät Sie gerne bei der Entwicklung und Implementierung Ihres maßgeschneiderten betrieblichen Suchtpräventionsprogramms!
Weiterführende Informationen:
www.praevention.at/arbeitswelt
Qualitätsstandard betrieblicher Suchtprävention
Stepcheck.at/Handeln bei Auffälligkeiten
Text: Mag.a Rosmarie Kranewitter-Wagner, Institut Suchtprävention, pro mente OÖ
Grafiken: Institut Suchtprävention nach DHS: Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe