Von 8. bis 14. Mai 2023 findet bereits zum 4. Mal die „Österreichische Dialogwoche Alkohol“ statt. Das Motto lautet: „Wie viel ist zu viel?“ .
Das 2022 ins Leben gerufene „Netzwerk betriebliche Suchtprävention OÖ“ – bestehend aus WKO Oberösterreich, Arbeiterkammer OÖ, AUVA, ÖGK und dem Institut Suchtprävention von pro mente OÖ – nimmt dies zum Anlass, das Thema Alkohol am Arbeitsplatz auzugreifen.
Übermäßiger Alkoholkonsum kann am Arbeitsplatz vielfältige Probleme verursachen:
Schwankende Arbeitsleistung, Gefährdung der Arbeitssicherheit, gesundheitliche Probleme und vermehrte Krankenstände, Beschwerden von Kundinnen und Kunden oder Belastung des Teamklimas.
Aber nicht immer steht eine ausgeprägte Suchterkrankung im Hintergrund, wenn es zu alkoholbedingten Auffälligkeiten am Arbeitsplatz kommt.
5 % der erwachsenen Bevölkerung in Österreich gelten als alkoholabhängig.
10 % kommen zusätzlich dazu, die Alkohol in einem problematischen Ausmaß konsumieren.
63.000 Personen in Oberösterreich sind alkoholkrank.
125.000 OberösterreicherInnen pflegen einen zumindest problematischen Umgang mit Alkohol.
Oft kommt es bereits bei einem problematischen Alkoholkonsum zu ersten negativen Auswirkungen am Arbeitsplatz.
Grafik: www.dialogwoche-alkohol.at
Bis sich eine Alkoholabhängigkeit entwickelt, dauert es meist Jahre. KollegInnen und Vorgesetzte sollten aber nicht erst dann reagieren, wenn allen klar ist, dass jemand alkoholkrank ist.
Bereits bei ersten wiederkehrenden Auffälligkeiten, bei den ersten Gedanken, dass Alkohol dabei eine Rolle spielen könnte, sollte das Gespräch gesucht werden. In einem solchen Gespräch können Beobachtungen und die eigene Sorge mitgeteilt und eventuell Hilfe angeboten werden. Natürlich ist es nicht angenehm, jemanden auf seinen Alkoholkonsum anzusprechen. Oft wird das Gegenüber beschwichtigen oder verärgert reagieren. Trotzdem kann die frühe Ansprache einen Nachdenkprozess anstoßen. Die Verantwortung für das eigene Verhalten trägt ohnehin jede und jeder selbst.
Wenn es durch den Alkoholkonsum jedoch auch zur Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit kommt, wenn die Leistung sinkt und das Teamklima leidet, sind die direkten Vorgesetzten gefragt. Nun gilt es, eine Verhaltensänderung einzufordern, klare Vereinbarungen zu treffen und Unterstützung bei der Zielerreichung zu geben. Handlungsleitfäden und Stufenpläne im Rahmen von betrieblichen Suchtpräventionsprogrammen geben dabei Sicherheit und Orientierung.
Sollte die Arbeitssicherheit aufgrund einer Berauschung akut gefährdet sein, müssen Vorgesetzte aufgrund ihrer Fürsorgepflicht betroffene Beschäftigte vom Arbeitsplatz verweisen und für ein sicheres Heimkommen sorgen. Vorgesetzte sollten auf keinen Fall aufgrund von falsch verstandener Kollegialität das Risiko einer Selbst- oder Fremdgefährdung oder ein eigenes Haftungsrisiko eingehen.
Was Betriebe tun können
- Klären Sie Ihre Beschäftigten auf über die Gefahren eines problematischen Alkoholkonsums hinsichtlich Arbeitssicherheit, Gesundheit und Suchtentwicklung.
- Legen Sie betriebliche Regeln zum Umgang mit Alkohol fest und kommunizieren Sie diese an alle Mitarbeitenden.
- Erarbeiten Sie einen klaren Interventionsleitfaden mit Stufenplan für Anlassfälle.
- Stellen Sie sicher, dass bei alkoholbedingten Auffälligkeiten Gespräche geführt werden – egal ob in der Produktion, in der Verwaltung oder im Top-Management.
- Schulen Sie dazu alle Führungskräfte in Gesprächsführung.
- Bieten Sie suchtgefährdeten Beschäftigten Hilfe an – vom Gespräch mit der Betriebsärztin bis zur Suchtberatung und Entwöhnungsbehandlung.
- Entwickeln Sie eine alkoholarme Feierkultur – beispielsweise mit alkoholfreien Bieren und Cocktails bei Firmenfeiern und hochwertigen Fruchtsäften in der Kantine.
- Informieren Sie sich bei ExpertInnen des Netzwerks betriebliche Suchtprävention OÖ.
„Nur die Dosis macht das Gift.“ schrieb der bedeutende Arzt Paracelsus bereits im 16. Jahrhundert. „Der Alkoholkonsum muss der Situation angemessen sein.“, könnte man ergänzen. Im Hinblick auf den Arbeitsplatz lautet die Devise:
Bitte 0,0 Promille – sicher, gesund und unfallfrei!
Wussten Sie, dass…
…bei 25% der Arbeitsunfälle Alkohol zumindest mitbeteiligt ist?
…bereits bei 0,3 Promille ein doppeltes (Arbeits-)Unfallrisiko besteht?
…sich nach § 15 Abs. 4 AschG ArbeitnehmerInnen nicht durch Alkohol, Medikamente oder Drogen in einen Zustand versetzen dürfen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden können?
…der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht ArbeitnehmerInnen, die durch Alkohol oder andere psychoaktive Substanzen beeinträchtigt sind, nicht weiterbeschäftigen darf und vom Arbeitsplatz verweisen muss?
Netzwerk betriebliche Suchtprävention OÖ
www.praevention.at/nbso | Beratung und suchtpräventive Angebote für Unternehmen |
Links:
www.dialogwoche-alkohol.at | Wissenswertes, Veranstaltungen, Hilfe |
www.youtube.com/praeventionat | ExpertInnen-Videos zu Suchtprävention, Unfallverhütung und Arbeitsrecht |
www.stepcheck.at | Website für Früherkennen und Handeln bei Suchtproblemen am Arbeitsplatz und in der Schule |
Text: Mag.a Rosmarie Kranewitter-Wagner, Institut Suchtprävention, pro mente OÖ
Foto: Pitchayaarch/Stock.Adobe