Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Neben der rechtlichen Verpflichtung gibt es aber noch viele weitere Gründe, warum es sich lohnt, Suchtprävention im betrieblichen Gesundheitsmanagement zu verankern.
1. Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen
Suchtpräventive Maßnahmen erhalten und verbessern die Gesundheit aller Beschäftigten. Sie sensibilisieren für Risiken von Substanzkonsum und sind Teil eines aktiven Gesundheitsmanagements. Arbeitsunfälle aufgrund von Beeinträchtigung durch Substanzen werden reduziert, die Arbeitssicherheit generell erhöht.
2. Produktivität erhalten, Kosten senken
Häufige Fehlzeiten, verminderte Qualität der Arbeit, Konflikte, Kündigungen: Auf suchtbedingte Auffälligkeiten nicht oder zu spät zu reagieren, verursacht erhebliche Kosten. Suchtprävention ist also nicht nur eine Investition in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter/innen, sondern auch eine betriebswirtschaftliche Entscheidung.
3. Mit dem Gesetz auf der sicheren Seite
Als Arbeitgeber haben Sie eine gesetzliche Fürsorgepflicht, die auch beinhaltet, Beschäftigte über potenzielle Risiken für Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit zu informieren. Dazu gehört auch die Information über die Auswirkungen von Substanzkonsum.
Die persönlichen Haftungsrisiken von Führungskräften, wenn Mitarbeiter/innen unter Einfluss von Suchtmitteln einen Arbeitsunfall verursachen, begründen zusätzlich, dass ein aktives, standardisiertes Vorgehen absolut notwendig ist.
4. Imagegewinn für das Unternehmen
Ein aktives Gesundheitsmanagement, das auch ein Suchtpräventionsprogramm beinhaltet, unterstützt nicht nur die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Belegschaft, es ist auch ein wichtiger Baustein, um sich als Arbeitgeber zu positionieren.
5. Beitrag zur Personalentwicklung
Der Arbeitsplatz ist ein gut geeignetes Umfeld für Prävention und frühe Intervention bei Suchtgefährdung. Mitarbeiter/innen bekommen früh Unterstützung bei persönlichen Problemen, Kündigungen werden vermieden und Führungskräfte für die Bedeutung eines gesundheitsförderlichen Führungsstils sensibilisiert.
6. Besseres Arbeitsklima
Riskant konsumierende oder suchtgefährdete Mitarbeiter/innen sind eine Mehrbelastung für Kolleg/innen und Führungskräfte: Aufgaben werden übernommen, Fehler ausgeglichen, Konflikte häufen sich. Betriebliche Suchtpräventionsprogramme sorgen für einen professionellen Umgang mit suchtbedingten Auffälligkeiten und reduzieren betriebliche Belastungsfaktoren. Sie tragen somit zu einem gesundheitsförderlichen Arbeitsumfeld und einem positiven Arbeitsklima bei.
Betriebliche Suchtprävention kommt allen Beschäftigten zugute und sollte auch für Unternehmen selbstverständlich sein, die aktuell keine suchtbedingten Probleme haben.
Text: Mag.a Rosmarie Kranewitter-Wagner, Institut Suchtprävention Linz
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